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Vereinsrecht und -organisation
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zebrafrogpig schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag. > > Folgender Fall: BGB-Vorstand aus 1. Vorsitzendem, > 2. Vorsitzendem, Kassierer. Zur Vertretung werden > jeweils zwei davon benötigt. Vorstand wird für 2 > Jahre gewählt. Satzung beinhaltet keine Regelung > zu Rücktritten. > > 1. Vorsitzender tritt zurück zwischen der Wahl und > der ersten darauffolgenden Mitgliederversammlung > im Folgejahr. > > Fragen: > > 1.) Muß bei der nächsten Mitgliederversammlung ein > Nachfolger gewählt werden oder erst im Folgejahr > nach Ablauf der regulären Amtsperiode? (Nachwahl > wäre natürlich wünschenswert, aber es ist aktuell > niemand in Sicht, der kandidieren würde.) > 2.) Falls ja, was passiert, wenn dann bei der > Mitgliederversammlung niemand gewählt wird (weil > niemand kandidiert)? > > Beste Grüße und vielen Dank im voraus.
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