Re: Amtsperiode Vorstand
von: commanderxy ()
Datum: 13.04.2022
Also, ich fasse mal zusammen:
In der Satzung steht, dass der Vorstand für 2 Jahre gewählt wird. Hiermit ist wohl, da es nicht klarer definiert ist, der Vorstand des Gesamtvereins gemeint. Das hat also mit uns (Unterabteilung) nichts zu tun?
Wir haben eine Rahmenabteilungsordnung, in der auch eine Amtsdauer von 2 Jahren für den Vorstand genannt ist. Diese Vorstandsmitglieder in der Abteilung sind nur Vorstandsmitglieder der Abteilung und nicht vom Gesamtverein. Insofern ist der Abteilungsleiter auch nicht Bestandteil des Vorstandes Gesamtverein. Es geht in unserem Fall also ausschließlich um die Wahl des Abteilungsvorstandes.
In der Satzung ist wie oben bereits erwähnt keine Regulierung der Abteilungen vorgesehen, da ich "vermute", dass diese nur für den Gesamtverein gilt. Daher gibt es ja die Rahmenabteilungsverordnung, aus der wir eine Abteilungsordnung für uns erstellen wollen. Wenn wir hier jetzt eine Amtsperiode von einem ahr reinschreiben würden, dann würden wir der Satzung ja eigentlich nicht widersprechen, da dort ja nur die Amtszeit des Vorstandes Gesamtverein geregelt ist?
Reicht das an Informationen?
Können wir jetzt jährlich wählen, ohne vorher eine Abteilungsordnung erstellt zu haben?
Können wir die Amtsdauer von einem Jahr in unsere Abteilungsordnung aufnehmen?