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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung steht, dass der Vorstand für 2 > Jahre gewählt wird. Hiermit ist wohl, da es nicht > klarer definiert ist, der Vorstand des > Gesamtvereins gemeint. Das hat also mit uns > (Unterabteilung) nichts zu tun? > > # Zunächst einmal nicht. Es sei denn die Satzung > macht da weitere Vorgaben. > > > Wir haben eine Rahmenabteilungsordnung, in der > auch eine Amtsdauer von 2 Jahren für den Vorstand > genannt ist. > > # Ein bloße Vereinsordnung kann das nicht regeln. > Der Vorstand wird also auf unbestimmte Zeit > bestellt und die Abteilung ist frei darin, den > Vorstand jederzeit abzuwählen (= neu zu wählen). > Ein eventuelles Vereinsherkommen kann so jederzeit > durchbrochen werden. > > Können wir jetzt jährlich wählen, ohne vorher eine > Abteilungsordnung erstellt zu haben? > > # Das geht sowieso, wie der Vorstand wie gesagt > jederzeit abberufen werden kann, wenn die Satzung > die Abberufung nicht auf wichtige Gründe > beschränkt. > > Können wir die Amtsdauer von einem Jahr in unsere > Abteilungsordnung aufnehmen? > > # Ja, aber das hätte keine rechtliche Bindung.
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