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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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commanderxy schrieb: ------------------------------------------------------- > Also, ich fasse mal zusammen: > > In der Satzung steht, dass der Vorstand für 2 > Jahre gewählt wird. Hiermit ist wohl, da es nicht > klarer definiert ist, der Vorstand des > Gesamtvereins gemeint. Das hat also mit uns > (Unterabteilung) nichts zu tun? > > Wir haben eine Rahmenabteilungsordnung, in der > auch eine Amtsdauer von 2 Jahren für den Vorstand > genannt ist. Diese Vorstandsmitglieder in der > Abteilung sind nur Vorstandsmitglieder der > Abteilung und nicht vom Gesamtverein. Insofern ist > der Abteilungsleiter auch nicht Bestandteil des > Vorstandes Gesamtverein. Es geht in unserem Fall > also ausschließlich um die Wahl des > Abteilungsvorstandes. > > In der Satzung ist wie oben bereits erwähnt keine > Regulierung der Abteilungen vorgesehen, da ich > "vermute", dass diese nur für den Gesamtverein > gilt. Daher gibt es ja die > Rahmenabteilungsverordnung, aus der wir eine > Abteilungsordnung für uns erstellen wollen. Wenn > wir hier jetzt eine Amtsperiode von einem ahr > reinschreiben würden, dann würden wir der Satzung > ja eigentlich nicht widersprechen, da dort ja nur > die Amtszeit des Vorstandes Gesamtverein geregelt > ist? > > Reicht das an Informationen? > Können wir jetzt jährlich wählen, ohne vorher eine > Abteilungsordnung erstellt zu haben? > Können wir die Amtsdauer von einem Jahr in unsere > Abteilungsordnung aufnehmen?
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