Re: Vereinsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2022
"Wenn die Vereinsordnung in der Satzung verankert ist, ist sie Bestandteil der Satzung. Somit kann die Ordnung durch die MV geändert werden, aber es muss nicht die Satzung als solches geändert werden."
# Das ist leider Unsinn: Entweder ist die Vereinsordnung Bestandteil der Satzung oder nicht. Das ist zweifelsfrei daraus zu ersehen, ob sie im Vereinsregister eingetragen ist. Auch in einer Vereinsordnung, auf die die Satzung verweist, können wesentliche Rechte und Pflichten der Mitglieder nicht geregelt werden.
Alles was nicht per (nicht satzungsänderndem) Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt werden kann, kann auch nicht per Vereinsordnung geregelt werden.