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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorsitzender will Vorstand verklagen
von: reipalu ()
Datum: 10.04.2022

Hallo Herr Pfeffer,
folgende Situation: Der erste Vorsitzende tritt zum 30.11. zurück. Bis dahin hat der erste Vorsitzende vieles, fast alles alleine im Verein gemacht. Sehr zum unwohl der Mitglieder, was ihn dann auch, wegen vieler Beschwerden, zum Rücktritt bewegt hat. Nun mussten im Dezember die Rechnungen an die Mitglieder vorbereitet, ausgedruckt und versendet werden. Der verbliebene Vorstand konnte die Rechnungen nicht erstellen, da die Software, die der zurückgetretene Vorsitzende, eine selbstgestrickte Access Datenbank selber erstellt hatte. In der Kürze der Zeit konnte sich kein Vorstandsmitglied dort einarbeiten. 
Jetzt kam der Sohn eines der verbliebenen Vorstandmitglieder ins Spiel.  Er kennt sich sehr gut im MS-Office aus und war in der Lage in relativ kurzer Zeit die Rechnungen zu erstellen. Der Vorstand hat mit ihm eine Verschwiegenheitsverpflichtung wegen Datenschutz vereinbart und auch einen Vertrag bezüglich seines Aufwandes. 
Jetzt zickt der zurückgetretene Vorsitzende rum und sagt, das ist alles nicht korrekt.  Hier läge ein Datenschutzverstoß vor. Er würde sogar klagen!
In der Datenschutzerklärung des Vereins steht:
"Der Vorstand stellt sicher, dass alle, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind und hierfür Datenverarbeitungssysteme nutzen, über diese Datenschutzrichtlinie informiert werden; dies gilt auch für temporär beschäftigte interne und externe Arbeitnehmer/Vereinsbeauftragte."
Wie kann sich der verbliebene Vorstand gegen die Vorwürfe, des zurückgetretenen Vorsitzenden schützen? 
Es gibt auch diverse Vorwürfe, die man dem zurückgetretenen Vorsitzenden machen könnte. Das macht aber, und schon gar nicht auf der MV, nicht wirklich viel Sinn. Stichwort "Schmutzige Wäsche waschen", "Retourkutsche" usw.
Der Vorsitzende wollte bei seinem Rücktritt, dass alles Vorstandmitglieder zurücktreten. Das war aber nicht der Fall. 
Und jetzt zickt er rum...

Re: Vorsitzender will Vorstand verklagen
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2022

Ich sehe hier keine Datenschutzverstoß. Im Übrigen können nur Personen klagen, die in ihren Rechten verletzt wurden. Alles anders ist Sache der Datenschutzbehörde. Also entspannt bleiben und abwarten, was der Vorsitzende macht. Das ist wieder so ein typischer Fall, wo Vorstände meinen, Ihre persönlichen Verletzlichkeiten seien justiziabel.