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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dio2001 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich habe eine Frage zum Thema Vereinsordnung. In > unserer Satzung heoißt es wörtlich: > > §5 Pflichten der Mitglieder > Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein zur > Erreichung seiner satzungsmäßigen Ziele und > Aufgaben zu unterstützen. Sie haben die Satzung zu > beachten und die satzungsmäßig > getroffenen Entscheidungen anzuerkennen. Weiterhin > ist für jedes Mitglied die Vereinsordnung > (wird jedem neuen Mitglied ausgehändigt) zwingend > bindend. > > Wir haben im Verein vermehrt das Problem dass uns > Mitglieder fehlen die gewisse Arbeitseinsätze etc. > für den Verein durchführen. Jetzt wollen wir in > der Vereinordnung diesen Passus, "......jedes > Mitglied verpflichtet sich regelmäßig > (wöchentlich/ monatlich, nach Absprache) einen > Thekendienst/ Gästebetreuung zu übernehmen. Sollte > dies aus beruflichen Gründen nicht möglich sein > übernimmt das Mitglied andere Arbeitseinsätze nach > Absprache mit dem Vorstand." Unsere Frage ist nun, > kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitglieder > auf eine Mitgliederversamlung solche Dinge in der > Vereinsordnung eigenständig regeln? > > Vielen Dank für Eure Hilfe > Gruß > Thomas
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