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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsordnung
von: Dio2001 ()
Datum: 08.04.2022

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Vereinsordnung. In unserer Satzung heoißt es wörtlich:

§5 Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein zur Erreichung seiner satzungsmäßigen Ziele und
Aufgaben zu unterstützen. Sie haben die Satzung zu beachten und die satzungsmäßig
getroffenen Entscheidungen anzuerkennen. Weiterhin ist für jedes Mitglied die Vereinsordnung
(wird jedem neuen Mitglied ausgehändigt) zwingend bindend.

Wir haben im Verein vermehrt das Problem dass uns Mitglieder fehlen die gewisse Arbeitseinsätze etc. für den Verein durchführen. Jetzt wollen wir in der Vereinordnung diesen Passus, "......jedes Mitglied verpflichtet sich regelmäßig (wöchentlich/ monatlich, nach Absprache) einen Thekendienst/ Gästebetreuung zu übernehmen. Sollte dies aus beruflichen Gründen nicht möglich sein übernimmt das Mitglied andere Arbeitseinsätze nach Absprache mit dem Vorstand." Unsere Frage ist nun, kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitglieder auf eine Mitgliederversamlung solche Dinge in der Vereinsordnung eigenständig regeln?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Thomas

Re: Vereinsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2022

Diese Regelung betrifft die Beitragspflicht. Die kann nur per Satzung (!) verbindlich geregelt werden. Die Vereinsordnung hat hier also keine verpflichtende rechtliche Wirkung. Sie könnte allenfalls die Zahl der Arbeitsstunden festlegen, nicht aber den Inhalt des Beitrags (= Arbeitsleistung).

Re: Vereinsordnung
von: Dio2001 ()
Datum: 08.04.2022

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.....

Re: Vereinsordnung
von: Dio2001 ()
Datum: 08.04.2022

Vielleicht noch mal eine Frage, wenn man jetzt die Punkte auf einer Mitgliederversammlung vorstellt und lässt darüber abstimmen und die Mehrheit stimmt diesen Arbeitseinsätzen zu, wie würde es dann aussehen? Wäre es dann für jedes Mitglied bindend?

Re: Vereinsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2022

Das genügt ebenfalls nicht. Nur die Satzung kann das bindend festlegen.

Re: Vereinsordnung
von: Rosa ()
Datum: 09.04.2022

Dio2001 schrieb:
-------------------------------------------------------
'#Sie haben die Satzung zu beachten und die satzungsmäßig getroffenen Entscheidungen anzuerkennen. Weiterhin ist für jedes Mitglied die Vereinsordnung (wird jedem neuen Mitglied ausgehändigt) zwingend bindend.


Steht die Vereinsordnung als Bestandteil in der Satzung? Was regelt die Vereinsordnung? (genauer Wortlaut)

Re: Vereinsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2022

# Steht die Vereinsordnung als Bestandteil in der Satzung?

Das spielt keine Rolle. Satzungsbestandteil ist nur, was im Vereinsregister eingetragen ist



Edited 1 time(s). Last edit at 09.04.2022 by pfeffer.

Re: Vereinsordnung
von: Rosa ()
Datum: 10.04.2022

Wenn die Vereinsordnung in der Satzung verankert ist, ist sie Bestandteil der Satzung. Somit kann die Ordnung durch die MV geändert werden, aber es muss nicht die Satzung als solches geändert werden.

Re: Vereinsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2022

"Wenn die Vereinsordnung in der Satzung verankert ist, ist sie Bestandteil der Satzung. Somit kann die Ordnung durch die MV geändert werden, aber es muss nicht die Satzung als solches geändert werden."

# Das ist leider Unsinn: Entweder ist die Vereinsordnung Bestandteil der Satzung oder nicht. Das ist zweifelsfrei daraus zu ersehen, ob sie im Vereinsregister eingetragen ist. Auch in einer Vereinsordnung, auf die die Satzung verweist, können wesentliche Rechte und Pflichten der Mitglieder nicht geregelt werden.
Alles was nicht per (nicht satzungsänderndem) Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt werden kann, kann auch nicht per Vereinsordnung geregelt werden.