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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fehlende Tätigkeitsberichte
von: entour ()
Datum: 26.01.2022

Hallo,

ich bin neu in dem Vorstand eines Vereins und bei uns steht meines Erachtens nach bald die Steuererklärung an, da das letzte geprüfte Jahr 2017 war. (Also hätte das wahrscheinlich auch schon letztes Jahr passieren müssen unter dem alten Vorstand?)

Nun habe ich bei dem Prüfen der Unterlagen festgestellt, dass es keinerlei Tätigkeitsberichte gibt, auch für die bereits vom Finanzamt geprüften Jahre finde ich keine, ist dieser wirklich zwingend erforderlich für die Steuererklärung? Wie komme ich jetzt an diese? Muss ich die Vorstände aus den vergangenen Jahren anschreiben und um den Bericht bitten? Was tue ich wenn die mir keinen erstellen?

Des Weiteren liegen von den letzten Jahren nur Ordner mit den abgelegten Quittungen da, die EÜR, Kontierung etc. wurde wohl immer vom Steuerberater erstellt, auch hier ist das letzte Jahr 2017, wäre dass nicht auch die Aufgabe von dem jeweiligen Vorstand gewesen, dass wenn sie die EÜR nicht selbst machen wollen diese an den Steuerberater zu geben. Müssen wir uns nun um die Abwicklung kümmern oder können wir da auch noch den alten Vorstand in die Verantwortung nehmen.

Beste Grüße

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2022

Nun habe ich bei dem Prüfen der Unterlagen festgestellt, dass es keinerlei Tätigkeitsberichte gibt, auch für die bereits vom Finanzamt geprüften Jahre finde ich keine, ist dieser wirklich zwingend erforderlich für die Steuererklärung? Wie komme ich jetzt an diese? Muss ich die Vorstände aus den vergangenen Jahren anschreiben und um den Bericht bitten? Was tue ich wenn die mir keinen erstellen?

# Wenn für die zurückliegenden Jahre die Gemeinnützigkeit verlängert wurde, hat das Finanzamt wohl alles bekommen, was es braucht. Gibt es denn auch keine Protokolle der MV (Rechenschaftsberichte). Teils geben sich die Finanzämter damit zufrieden.
Für die Jahre, für die noch keine Steuererklärungen erfolgt sind, muss es natürlich Aufzeichnungen geben.

Des Weiteren liegen von den letzten Jahren nur Ordner mit den abgelegten Quittungen da, die EÜR, Kontierung etc. wurde wohl immer vom Steuerberater erstellt, auch hier ist das letzte Jahr 2017, wäre dass nicht auch die Aufgabe von dem jeweiligen Vorstand gewesen, dass wenn sie die EÜR nicht selbst machen wollen diese an den Steuerberater zu geben. Müssen wir uns nun um die Abwicklung kümmern oder können wir da auch noch den alten Vorstand in die Verantwortung nehmen.

# Theoretisch ist zwar der alte Vorstand zuständig gewesen. Das hilft dem Verein aber wenig, wenn er wegen fehlender Aufzeichnungen die Gemeinnützigkeit verliert.
Sie müssen also nacharbeiten. Den Vorstand für den Aufwand in Haftung zu nehmen, ist zwar theoretisch möglich, aber praktisch sehr aufwändig, und damit ist Arbeit ja noch nicht getan.

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: Rosa ()
Datum: 27.01.2022

entour schrieb:
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Steuererklärung an, da das letzte geprüfte Jahr 2017 war. (Also hätte das wahrscheinlich auch
schon letztes Jahr passieren müssen unter dem alten Vorstand?

# Die Sterkl 2018 - 2020 hätte tatsächlich 2021 abgegeben werden müssen. Hat das FA noch keine Anfrage gestellt? Als neuer Vorstand bist du jetzt in der Verantwortung

#keinerlei Tätigkeitsberichte

Gab es denn keine JHV 2018 bis 2020? Wie sieht es mit Revisionsberichten aus und Entlastung des alten Vorstandes?

> Des Weiteren liegen von den letzten Jahren nur Ordner mit den abgelegten Quittungen da, die EÜR, Kontierung etc. wurde wohl immer vom Steuerberater erstellt, auch hier ist das letzte Jahr 2017, wäre

Steuerberater mal fragen, wo die Unterlagen ab 2018 sind. Vlt. wurde ja auch eine Sterkl gemacht?

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: entour ()
Datum: 09.02.2022

In den Protokollen der MV gab es nicht wirklich Rechenschaftsberichte, es wurden zwar Vorstände entlastet, aber nur auf Grundlage von Revisionsberichten, in diesen steht aber auch nicht drin was der Verein so getan hat, sondern nur ob die Quittungsablage lückenlos war.

Das Finanzamt hat laut dem alten Vorstand noch keine Anfrage gestellt, Anfrage von uns ans Finanzamt läuft, die zuständige Sachbearbeiterin ist gerade im Urlaub.

Also zumindest für 2019 wurden die abgelegten Quittungen auch noch nicht von der Revision freigegeben, weil dort wohl Quittungen fehlen und der damalige Vorstand sich nicht kümmert, wie geht man damit jetzt um?

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2022

Wenn Belege fehlen, muss man sich an den alten Vorstand halten. Der kann haftbar gemacht werden.

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: Rosa ()
Datum: 10.02.2022

entour schrieb:
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> Also zumindest für 2019 wurden die abgelegten Quittungen auch noch nicht von der Revision
> freigegeben, weil dort wohl Quittungen fehlen ...>

Wurde der Vorstand für das Jahr 2019 entlastet?

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: entour ()
Datum: 17.02.2022

> Wurde der Vorstand für das Jahr 2019 entlastet?

Nein wurde er nicht. Wie schaut denn haftbar machen aus in diesem Fall, dass man quasi das Geld über die fehlenden Rechnungen von denen privat zurückverlangt, wenn sie keine Rechnung vorlegen?

Also ein Gespräch mit dem Finanzamt hat nun ergeben, dass tatsächlich keine Steuererklärung gemacht wurde, für 2018 bedeutet das nun das es zu spät sei wurde uns mitgeteilt und wir sollen schnellstmöglich die Unterlagen für 2019 und 2020 abgeben, inkl. kurzen Tätigkeitsberichten. Kennt hier jemand generell die offiziellen Fristen dafür? Ich fand hier den 31.7 bei Google, jetzt habe ich aber auch Artikel gefunden das es wohl mal geplant war für das Steuerjahr 2020 die Fristen zu verlängern und wenn die Abgabe über einen Steuerberater läuft (was ja bei uns der Fall wäre) sogar noch bis zum Ende Mai 2022 möglich wäre, weiß da jemand von euch mehr? Dann wäre die Prüfung von 2018 ja vielleicht doch noch möglich.

Re: Fehlende Tätigkeitsberichte
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2022

Der Termine für die Abgabe der Steuerklärung 2020 war (ohne Steuerberater) der 31.10.2021.
Grundsätzlich darf aber eine Terminüberschreitung von einigen Monaten nicht gleich zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.

Zum Haftbarmachen des Vorstand: Zunächst wird dazu ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich sein. Dann erfolgt Zivilklage.