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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Termine für die Abgabe der Steuerklärung 2020 > war (ohne Steuerberater) der 31.10.2021. > Grundsätzlich darf aber eine Terminüberschreitung > von einigen Monaten nicht gleich zum Entzug der > Gemeinnützigkeit führen. > > Zum Haftbarmachen des Vorstand: Zunächst wird dazu > ein Beschluss der Mitgliederversammlung > erforderlich sein. Dann erfolgt Zivilklage.
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