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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nun habe ich bei dem Prüfen der Unterlagen > festgestellt, dass es keinerlei Tätigkeitsberichte > gibt, auch für die bereits vom Finanzamt geprüften > Jahre finde ich keine, ist dieser wirklich > zwingend erforderlich für die Steuererklärung? Wie > komme ich jetzt an diese? Muss ich die Vorstände > aus den vergangenen Jahren anschreiben und um den > Bericht bitten? Was tue ich wenn die mir keinen > erstellen? > > # Wenn für die zurückliegenden Jahre die > Gemeinnützigkeit verlängert wurde, hat das > Finanzamt wohl alles bekommen, was es braucht. > Gibt es denn auch keine Protokolle der MV > (Rechenschaftsberichte). Teils geben sich die > Finanzämter damit zufrieden. > Für die Jahre, für die noch keine > Steuererklärungen erfolgt sind, muss es natürlich > Aufzeichnungen geben. > > Des Weiteren liegen von den letzten Jahren nur > Ordner mit den abgelegten Quittungen da, die EÜR, > Kontierung etc. wurde wohl immer vom Steuerberater > erstellt, auch hier ist das letzte Jahr 2017, wäre > dass nicht auch die Aufgabe von dem jeweiligen > Vorstand gewesen, dass wenn sie die EÜR nicht > selbst machen wollen diese an den Steuerberater zu > geben. Müssen wir uns nun um die Abwicklung > kümmern oder können wir da auch noch den alten > Vorstand in die Verantwortung nehmen. > > # Theoretisch ist zwar der alte Vorstand zuständig > gewesen. Das hilft dem Verein aber wenig, wenn er > wegen fehlender Aufzeichnungen die > Gemeinnützigkeit verliert. > Sie müssen also nacharbeiten. Den Vorstand für den > Aufwand in Haftung zu nehmen, ist zwar theoretisch > möglich, aber praktisch sehr aufwändig, und damit > ist Arbeit ja noch nicht getan.
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