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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausgeschlossene Mitglieder
von: Murphy ()
Datum: 27.01.2013

Hallo. Folgendes Szenario:

Ein Mitglied eines Vereines wurde durch dir Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen. Im Vorfeld kam es zu einer Gerichtsverhandlung, in der die Streitereien verhandelt wurden.
Nach einiger Zeit ist diese Person wieder Mitglied in diesem Verein geworden und will nun, sechs Jahre später, eine Position im Vorstand besetzen.

Der Verein ist ein eingetragener Verein.

Dazu nun meine Frage:

Ist das zulässig?

Re: Ausgeschlossene Mitglieder
von: Hardy DD ()
Datum: 27.01.2013

Da er wieder Mitglied ist hat er das Recht, wie alle anderen Mitglieder, für den Vorstand zu kandidieren und mit der satzungsgemäßen Stimmzahl auch in den Vorstand gewählt zu werden. Das gehört zu den allgemeinen Mitgliederrechten und zugleich zum Gleichbehandlungsgundsatz. Es sei denn, dass lt. Satzung (z.B. die Dauer der Mitgliedschaft eine Bedingung für eine Vorstandskandidatur ist).
Bitte mal reinschauen in SSW Vereinsrecht 19. Auflage Rn. 335ff. oder hier in der Suchfunktion.

Hardy DD