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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy DD schrieb: ------------------------------------------------------- > Da er wieder Mitglied ist hat er das Recht, wie > alle anderen Mitglieder, für den Vorstand zu > kandidieren und mit der satzungsgemäßen Stimmzahl > auch in den Vorstand gewählt zu werden. Das gehört > zu den allgemeinen Mitgliederrechten und zugleich > zum Gleichbehandlungsgundsatz. Es sei denn, dass > lt. Satzung (z.B. die Dauer der Mitgliedschaft > eine Bedingung für eine Vorstandskandidatur ist). > > Bitte mal reinschauen in SSW Vereinsrecht 19. > Auflage Rn. 335ff. oder hier in der Suchfunktion. > > Hardy DD
www.vereinsknowhow.de
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