Re: Vorstand abwählen - so einfach?
von: newbe ()
Datum: 24.01.2013
ugoetze schrieb:
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> Es muss eine Mitgliederversammlung einberufen
> werden, die die Tagesordnungspunkte "Abwahl des
> Vorsitzenden" und "Neuwahl des Vorsitzenden"
> enthält. Wobei der Punkt Neuwahl nur abgestimmt
> wird, wenn der Punkt Abwahl eine Mehrheit erhält.
Ich hierzu noch ergänzende Fragen:
Wer beruft die Mitgliederversammlung, wenn der Vorstand nicht gewillt ist diesen Einzuberufen?
Wie leitet man eine außerordentliche Mitgliedsversammlung ein (ist nicht in der Satzung definiert), wenn der gesammte Vorstand blockiert?
Danke im Voraus
newbe