Re: Ausgeschlossene Mitglieder
von: Hardy DD ()
Datum: 27.01.2013
Da er wieder Mitglied ist hat er das Recht, wie alle anderen Mitglieder, für den Vorstand zu kandidieren und mit der satzungsgemäßen Stimmzahl auch in den Vorstand gewählt zu werden. Das gehört zu den allgemeinen Mitgliederrechten und zugleich zum Gleichbehandlungsgundsatz. Es sei denn, dass lt. Satzung (z.B. die Dauer der Mitgliedschaft eine Bedingung für eine Vorstandskandidatur ist).
Bitte mal reinschauen in SSW Vereinsrecht 19. Auflage Rn. 335ff. oder hier in der Suchfunktion.
Hardy DD