Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV und Corona-bedingungen
von: Johanna Stieglitz ()
Datum: 11.10.2021

Ich bin Mitglied in einem bundesweiten Verein mit 250 Mitgliedern. Der Vorstand hat zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung in Präsenz eingeladen. Wegen der Coronapandemie wurde vom Vorstand die Möglichkeit zur schriftlichen Abstimmung eingeräumt.

Nun meine Fragen:
Der Vorstand begründete mit Corona, dass es eine Anmeldefrist zur Teilnahme von 2 Wochen vor der MV gab. Eine Email, die 45 Minuten nach diesem Anmeldeschluss an den Vorstand ging, wurde automatisch mit "leider können Sie nicht mehr teilnehmen" beantwortet. Im Einladungsschreiben zur MV wurde auch noch mal betont, dass man an der MV nicht teilnehmen kann, wenn man nicht zwei Wochen vorher angemeldet war.
Ist das korrekt?

Die Abstimmung per Brief wurde auf den Posteingang eine Woche vor der MV begrenzt. Wahlbriefe, die danach eintrafen oder zur MV von anderen Mitgliedern mitgebracht wurden, wurde nicht zur Auszählung zugelassen. Ist das korrekt?

bin ziemlich ratlos und freue mich über Antworten aus dem kompetenten Forum. Danke!

Re: MV und Corona-bedingungen
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2021

Der Vorstand begründete mit Corona, dass es eine Anmeldefrist zur Teilnahme von 2 Wochen vor der MV gab. Eine Email, die 45 Minuten nach diesem Anmeldeschluss an den Vorstand ging, wurde automatisch mit "leider können Sie nicht mehr teilnehmen" beantwortet. Im Einladungsschreiben zur MV wurde auch noch mal betont, dass man an der MV nicht teilnehmen kann, wenn man nicht zwei Wochen vorher angemeldet war.
Ist das korrekt?

# Eine solche Anmeldefrist wäre nur zulässig, wenn die Satzung das so regelt. Wurde ein Mitglied deswegen von der Versammlung ausgeschlossen, kann es die Beschlüsse anfechten.

Die Abstimmung per Brief wurde auf den Posteingang eine Woche vor der MV begrenzt. Wahlbriefe, die danach eintrafen oder zur MV von anderen Mitgliedern mitgebracht wurden, wurde nicht zur Auszählung zugelassen. Ist das korrekt?

# Auch das halte ich für unzulässig. Allein schon, weil damit die Frist gegenüber der Präsenzversammlung verkürzt wird. Der Vorstand muss Briefe, die bis zu Beginn der Versammlung eingehen, berücksichtigen.

Re: MV und Corona-bedingungen
von: Johanna Stieglitz ()
Datum: 11.10.2021

wow, das ging ja fix. Danke!!
Die Antworten entsprechen meinem "gesunden Menschenverstand" und fundierten Halbwissen.

Es drängte sich der Eindruck auf, dass der Vorstand möglichst viele Mitglieder von der Teilnahme an der MV und an der Wahl abzuhalten bzw. auszuschließen versucht.

Wird die Wahl zuerst beim Vorstand angefochten? ... und erst, wenn der Vorstand sich weigert zu wiederholen, den Rechtsweg beschreiten?

ein weiteres Danke
j.Stieglitz

Re: MV und Corona-bedingungen
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2021

Ja, die Anfechtung muss an den Vorstand gerichtet werden. Bei Ablehnung steht der Rechtsweg offen.