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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Johanna Stieglitz schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin Mitglied in einem bundesweiten Verein mit > 250 Mitgliedern. Der Vorstand hat zur > satzungsgemäßen Mitgliederversammlung in Präsenz > eingeladen. Wegen der Coronapandemie wurde vom > Vorstand die Möglichkeit zur schriftlichen > Abstimmung eingeräumt. > > Nun meine Fragen: > Der Vorstand begründete mit Corona, dass es eine > Anmeldefrist zur Teilnahme von 2 Wochen vor der MV > gab. Eine Email, die 45 Minuten nach diesem > Anmeldeschluss an den Vorstand ging, wurde > automatisch mit "leider können Sie nicht mehr > teilnehmen" beantwortet. Im Einladungsschreiben > zur MV wurde auch noch mal betont, dass man an der > MV nicht teilnehmen kann, wenn man nicht zwei > Wochen vorher angemeldet war. > Ist das korrekt? > > Die Abstimmung per Brief wurde auf den Posteingang > eine Woche vor der MV begrenzt. Wahlbriefe, die > danach eintrafen oder zur MV von anderen > Mitgliedern mitgebracht wurden, wurde nicht zur > Auszählung zugelassen. Ist das korrekt? > > bin ziemlich ratlos und freue mich über Antworten > aus dem kompetenten Forum. Danke!
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