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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand begründete mit Corona, dass es eine > Anmeldefrist zur Teilnahme von 2 Wochen vor der MV > gab. Eine Email, die 45 Minuten nach diesem > Anmeldeschluss an den Vorstand ging, wurde > automatisch mit "leider können Sie nicht mehr > teilnehmen" beantwortet. Im Einladungsschreiben > zur MV wurde auch noch mal betont, dass man an der > MV nicht teilnehmen kann, wenn man nicht zwei > Wochen vorher angemeldet war. > Ist das korrekt? > > # Eine solche Anmeldefrist wäre nur zulässig, wenn > die Satzung das so regelt. Wurde ein Mitglied > deswegen von der Versammlung ausgeschlossen, kann > es die Beschlüsse anfechten. > > Die Abstimmung per Brief wurde auf den Posteingang > eine Woche vor der MV begrenzt. Wahlbriefe, die > danach eintrafen oder zur MV von anderen > Mitgliedern mitgebracht wurden, wurde nicht zur > Auszählung zugelassen. Ist das korrekt? > > # Auch das halte ich für unzulässig. Allein schon, > weil damit die Frist gegenüber der > Präsenzversammlung verkürzt wird. Der Vorstand > muss Briefe, die bis zu Beginn der Versammlung > eingehen, berücksichtigen.
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