Re: Benennung eines Beisitzers
von: RoAB ()
Datum: 22.09.2021
Ah, ich glaube dann wäre bei uns doch die Benennung eines "Besonderen Vertreters" gemeint. Die Person sollte den Vorstand in bestimmten Dingen (z.B. Mitgliederverwaltung, Termine mit Einrichtungen) entlasten und offiziell vertreten können.
Wäre er für den bennanten Bereich dann auch zeichnungsberechtigt (z.B. Bank, Verträge) und vertretungsberechtigt für gerichtliche und außergerichtliche Belange?