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Vereinsrecht und -organisation
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RoAB schrieb: ------------------------------------------------------- > Ah, ich glaube dann wäre bei uns doch die > Benennung eines "Besonderen Vertreters" gemeint. > Die Person sollte den Vorstand in bestimmten > Dingen (z.B. Mitgliederverwaltung, Termine mit > Einrichtungen) entlasten und offiziell vertreten > können. > Wäre er für den bennanten Bereich dann auch > zeichnungsberechtigt (z.B. Bank, Verträge) und > vertretungsberechtigt für gerichtliche und > außergerichtliche Belange?
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