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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
RoAB schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > ich habe erneut eine Frage. In unserer Satzung ist > ein Paragraph zu "Besonderen Vertretern" > enthalten. > > § 12 (Besonderer Vertreter) 1.Der Vorstand kann > für gewisse Geschäfte besondere Vertreter (§ 30 > BGB) bestellen. 2.Die Mitglieder sind unverzüglich > schriftlich oder fernschriftlich über die > Bestellung oder Abberufung eines besonderen > Vertreters zu informieren. > > Läßt sich aus dieser auch die Bestellung eines > Beisitzers ableiten oder muß > a) die Bestellung eines Beisitzers zum in der > Satzung gesondert geregelt sein > oder > b) Kann jederzeit ein Beisitzer vom Vorstand > bestellt werden? > > Herzlichen Dank und viele Grüße, > Nicole Florin.
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