säumiger Mitgliedsbeitrag - Vereinsausschluß?
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021
Lieber Herr Pfeffer,
zwei unserer Mitglieder haben trotz mehrfacher Aufforderung (Januar, Februar, März, jeweils per Mail) ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag noch nicht entrichtet.
Wir haben nun beschlossen, ihnen noch eine Erinnerung per Post zukommen zu lassen, mit einer Frist von 14 Tagen den Beitrag zu überweisen und der Information, daß sollte der Mitgliedsbeitrag zum genannten Termin nicht eingetroffen sein, dies als Kündigung gewertet wird und die Beendigung der MItgliedschaft mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.
Ist dieses vorgehen korrekt oder müssen wir da noch etwas berücksichtigen?
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.