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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
RoAB schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > zwei unserer Mitglieder haben trotz mehrfacher > Aufforderung (Januar, Februar, März, jeweils per > Mail) ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag noch nicht > entrichtet. > Wir haben nun beschlossen, ihnen noch eine > Erinnerung per Post zukommen zu lassen, mit einer > Frist von 14 Tagen den Beitrag zu überweisen und > der Information, daß sollte der Mitgliedsbeitrag > zum genannten Termin nicht eingetroffen sein, dies > als Kündigung gewertet wird und die Beendigung der > MItgliedschaft mit sofortiger Wirkung in Kraft > tritt. > > Ist dieses vorgehen korrekt oder müssen wir da > noch etwas berücksichtigen? > > Herzlichen Dank und viele Grüße, > Nicole Florin.
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