Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist zulässig, weil die Nichtzahlung der > Beiträge einen wichtigen Grund für den Ausschluss > darstellt (auch wenn die Satzung das nicht > regelt). Allerdings muss den Mitgliedern > rechtliches Gehör gewährt werden. Da wird genügen, > dass man Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme > einräumt. Nehmen sie die Möglichkeit nicht war, > wird der Ausschluss wirksam. > Praktisch ist das meist kein Problem, weil ja > meist ohnehin eine "stillschweigende" Kündigung > vorliegt.
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