Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abwahl/Ablösung eines Vorstandsmitglieds
von: Ahnungslos ()
Datum: 24.04.2012

Hallo,

es stellt sich in unserem Verein (Kleingartenverein) die Frage, wie korrekt vorgegangen werden muß, um den im letzten Jahr gewählten 2. Vorstand abzulösen.
Hintergrund hierzu ist, dass diese Person seit seiner Wahl seinen Aufgaben nicht nach kommt (nach kommen kann da diese nicht verstanden werden) und seine Aufgaben aktuell vom 1. Vorstand und dem Kassier mit übernommen werden, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Dieses ist den beiden neben ihren eigentlichen Aufgaben mittlerweile zuviel und sie möchten hier eine Veränderung der Situation herbeiführen. Die betroffene Person tritt aber leider auch nicht freiwillig zurück.
Welche Vorgehensweise ist rechtlich korrekt. In unserer Satzung steht zum Vorstand folgender Passus:

"Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus

a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassier
d) dem Schriftführer

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des
Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren,
vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des
Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der
Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen."
Vielen dank für eine entsprechende Rückantwort, dieses würde seht helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ahnungslos

Re: Abwahl/Ablösung eines Vorstandsmitglieds
von: Hardy ()
Datum: 25.04.2012

Hallo,
tritt der 2. Vors. nicht freiwillig zurück, dann kann der jetzige Vorstand eine Versammlung aus Vereinsinteresse (§ 36 BGB) einberufen, wo die Abwahl als TOP durchgeführt wird. Dazu ist nach dem Auszug aus Ihrer Satzung und der Haltung des gegenwärtigen 2. Vors.nur eine Versammlung berechtigt (§ 27/1BGB).
Versuchen Sie diesen 2. Vors. jedoch zu überzeugen, von selbst zurück zu treten. Denn falls er nachweisbar nach § 27/2 BGB unfähig ist, das Amt solide zu machen, wird das für ihn in einer Versammlung blamabel.
Allerdings muß für beide Varianten ein neuer 2. Vors. zur Verfügung stehen.