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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ahnungslos schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > es stellt sich in unserem Verein > (Kleingartenverein) die Frage, wie korrekt > vorgegangen werden muß, um den im letzten Jahr > gewählten 2. Vorstand abzulösen. > Hintergrund hierzu ist, dass diese Person seit > seiner Wahl seinen Aufgaben nicht nach kommt (nach > kommen kann da diese nicht verstanden werden) und > seine Aufgaben aktuell vom 1. Vorstand und dem > Kassier mit übernommen werden, damit der Betrieb > aufrecht erhalten werden kann. Dieses ist den > beiden neben ihren eigentlichen Aufgaben > mittlerweile zuviel und sie möchten hier eine > Veränderung der Situation herbeiführen. Die > betroffene Person tritt aber leider auch nicht > freiwillig zurück. > Welche Vorgehensweise ist rechtlich korrekt. In > unserer Satzung steht zum Vorstand folgender > Passus: > > "Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus > > a) dem 1. Vorsitzenden > b) dem 2. Vorsitzenden > c) dem Kassier > d) dem Schriftführer > > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > jeweils durch zwei Mitglieder des > Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. > Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer > Person ist unzulässig. > > Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > auf die Dauer von drei Jahren, > vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt > jedoch bis zur Neuwahl des > Vorstandes im Amt. > Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der > Amtsperiode aus, so wählt der > Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der > Vereinsmitglieder) für die restliche > Amtsdauer des Ausgeschiedenen." > Vielen dank für eine entsprechende Rückantwort, > dieses würde seht helfen. > > Mit freundlichen Grüßen > > Ahnungslos
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