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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > tritt der 2. Vors. nicht freiwillig zurück, dann > kann der jetzige Vorstand eine Versammlung aus > Vereinsinteresse (§ 36 BGB) einberufen, wo die > Abwahl als TOP durchgeführt wird. Dazu ist nach > dem Auszug aus Ihrer Satzung und der Haltung des > gegenwärtigen 2. Vors.nur eine Versammlung > berechtigt (§ 27/1BGB). > Versuchen Sie diesen 2. Vors. jedoch zu > überzeugen, von selbst zurück zu treten. Denn > falls er nachweisbar nach § 27/2 BGB unfähig ist, > das Amt solide zu machen, wird das für ihn in > einer Versammlung blamabel. > Allerdings muß für beide Varianten ein neuer 2. > Vors. zur Verfügung stehen.
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