Service unter Vereine - Zweckbetrieb?
von: jec_20 ()
Datum: 10.08.2021
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich bräuchte Ihre Hilfe für folgender Fall:
Eine gemeinnützige Bildungsinitiative in Form eines eingetragenen Vereins beauftragt regelmäßig ein anderer e.V. auch mit dem Satzungszweck Jugendbildung mit der Durchführung von Fortbildungen für Jugendgruppen.
Da beide Dienstleistungen gemäß der Satzungszwecke der Vereine erfolgt, werden diese unter dem zweckbetrieblichen Bereich in der Buchführung eingeordnet.
Ist das aus einer Vereinsrechtlichen Sicht richtig?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Jessica