Re: Arbeitsstundenregelung Corona
von: pfeffer ()
Datum: 11.08.2021
Wenn die Mitglieder gar nicht die Möglichkeit haben, die Arbeitsstunden zu leisten, kann sicher keine Ersatzzahlung verlangt werden. Auch wenn das rechtlich nicht speziell geregelt ist, gilt hier der Grundsatz von Treu und Glauben.