Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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jec_20 schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich bräuchte Ihre Hilfe für folgender Fall: > > Eine gemeinnützige Bildungsinitiative in Form > eines eingetragenen Vereins beauftragt regelmäßig > ein anderer e.V. auch mit dem Satzungszweck > Jugendbildung mit der Durchführung von > Fortbildungen für Jugendgruppen. > Da beide Dienstleistungen gemäß der Satzungszwecke > der Vereine erfolgt, werden diese unter dem > zweckbetrieblichen Bereich in der Buchführung > eingeordnet. > Ist das aus einer Vereinsrechtlichen Sicht > richtig? > > Vielen Dank im Voraus. > > Viele Grüße > Jessica
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