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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kann einem Mitglied im Gesamtvorstand eines Vereins (also nicht geschäftsführend) eine Geldstrafe für den Rücktritt verhängt werden?
von: Incursio ()
Datum: 02.08.2021

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Re: Kann einem Mitglied im Gesamtvorstand eines Vereins (also nicht geschäftsführend) eine Geldstrafe für den Rücktritt verhängt werden?
von: Rosa ()
Datum: 02.08.2021

Was steht denn in der Satzung zu Vertragsstrafen? konkreter Wortlaut. Stehen in der Satzung überhaupt Vertragsstrafen drin?

Re: Kann einem Mitglied im Gesamtvorstand eines Vereins (also nicht geschäftsführend) eine Geldstrafe für den Rücktritt verhängt werden?
von: pfeffer ()
Datum: 03.08.2021

Eine Geldstrafe kann es ja nicht sein. Es geht hier um Schadenersatz. Dafür sehe ich aber keine rechtliche Grundlage.
Ich würde entspannt abwarten, ob der Verein den Anspruch mit Rechtsmitteln geltend macht.