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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Incursio schrieb: ------------------------------------------------------- > Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für > die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern > bezahlen. > > Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch > mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine > Projekte auf meinem Namen offen). > > Welche Rechtsgrundlage hat dies? > > Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum > führen: > > 1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für > das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, > das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen > möglich ist, insbesondere da ich weder offene > Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt > im Vereinsnamen habe. > > Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das > Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand. > > Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf > Entscheidung eines freien Rechts etwa mit > Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die > Demokratie? > > 2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt > wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds > abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine > Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den > potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 > Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen > Schaden davon habe, nicht er zu sein? > > Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von > faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen? > > Soll jede informelle, unverbindliche Forderung > eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und > sonst mit Geldstrafe belegt werden? > > Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag > durchgeführt werden soll - warum denn nicht als > schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas > einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?
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