Re: Online-Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 05.08.2021
Gibt es zu Online-MVs rechtssichere Musterformulierungen in Satzungen?
Man kann sich z.B. die Formulierung im GesRuaCOVBekG halten:
"Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden."
Wie genau müssen dort Einladung, Stimmabgabe und Rederecht, Zugangsrecht/Berechtigung (Sicherheit und Exklusivität) der Teilnahme geregelt sein?
# Es wird sich empfehlen, das in der Satzung gar nicht näher zu regeln, weil sich die technischen Möglichkeiten noch sehr ändern können.
Für die Einladung gelten die allgemeinen Satzungsregelungen. Damit man zur virtuellen MV nicht per Brief einladen muss, sollte eine Einladung per E-Mail geregelt werden. Stimmabgabe und Rederecht richten sich ebenfalls nach den allgemeinen Regelungen, bzw. sind in Satzungen oft gar nicht geregelt und werden dann per Verfahrenbeschluss ad hoc geregelt.
Nach der Rechtsprechung genügt ein internetübliches Authentifizierungsverfahren, d.h. Benutzername und Passwort.
Oder kann dies eine zusätzliche Geschäftsordnung für Online-Mitgliederversammlungen regeln?
# Ja, das empfiehlt sich, weil eine GO einfacher geändert werden kann. Die GO wird sich meist auf ein bestimmtes technisches Verfahren ausrichten.