Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: Gerd ()
Datum: 16.07.2021

In unserer Satzung ist geregelt, dass in jedem 1.Quartal eine MV stattzufinden hat. Coronabedingt fielen die MV`s 2020 (für Geschäftsjahr 2019) und 2021 (für GJ 2020) aus.
Der Vorstand will im 1.Quartal 2022 eine MV abhalten, in der die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 behandelt werden sollen.
-Spricht irgendetwas dagegen, drei Jahre in einer MV abzuhandeln?
Vielen Dank

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2021

Nein, nur wenn die Satzung hier - was sehr ungewöhnlich wäre - Einschränkungen machen würde.