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Vereinsrecht und -organisation
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Gerd schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserer Satzung ist geregelt, dass in jedem > 1.Quartal eine MV stattzufinden hat. Coronabedingt > fielen die MV`s 2020 (für Geschäftsjahr 2019) und > 2021 (für GJ 2020) aus. > Der Vorstand will im 1.Quartal 2022 eine MV > abhalten, in der die Geschäftsjahre 2019, 2020 und > 2021 behandelt werden sollen. > -Spricht irgendetwas dagegen, drei Jahre in einer > MV abzuhandeln? > Vielen Dank
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