Hallo zusammen,
die MV beschloß ab demnächst von Neupächtern eine Kaution von 300 Euro zu nehmen. Muss nun deshalb eine Satzungsänderung erfolgen, oder reicht der Beschluß?
Die Frage ist, ob die Kaution das Mitgliedschaftsverhältnis betrifft oder ob ein Einzelvertrag mit den Pächtern vorliegt. Ist das Pachtverhältnis Teil der Mitgliedschaft, d.h. in der Satzung geregelt?
Welchen Zweeck soll denn die Kaution haben? Was steht in eurer Satzung? Gibt es eine Finanz- und/oder Gebührenordnung? Wenn ja, sind die Ordnungen in der Satzung verankert?
Die Kaution soll die Beräumungskosten decken, falls ein Pächter den Verein und seinen Garten verläßt und nicht mehr aufzufinden ist, oder nicht zahlen kann.