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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1. Vorsitzender tritt zurück
von: Marko1 ()
Datum: 19.03.2021

Hallo zusammen,

normalerweise hätten wir im Januar unsere ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen gehabt, aber wegen Corona haben wir die Versammlung bisher noch abhalten können. Online Versammlungen sind bei uns eigentlich nicht durchführbar, weil wir viele ältere Mitglieder haben, die keine Möglichkeit dafür haben.
Jetzt ist unser 1.Vorsitzender zurückgetreten.
Lt. Satzung müssten wir innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Versammlung zum Zweck der Neuwahl einberufen.
Lt. Satzung ist der Verein aber auch noch handlungsfähig, weil der 2. Vorsitzende und der 1. Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

Jetzt meine Frage:
Verstoßen wir jetzt gegen die Satzung, wenn wir die außerordentliche Versammlung erst nach Freigabe der Regierung abhalten ? Kann sich ja evtl. noch einige Monate hinziehen, bis man eine Versammlung veranstalten kann.

Besten Dank im Voraus
Marko

Re: 1. Vorsitzender tritt zurück
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2021

Ein Satzungsverstoß wäre das schon, aber das interessiert zunächst nur die Mitglieder.
Das Registergericht wird von sich aus nicht tätig und selbst wenn es davon erfährt, wird zunächst nur eine entsprechende Aufforderung kommen, bevor Ernsteres geschieht. Von der Seite ist also auch kein Druck zu erwarten.

Re: 1. Vorsitzender tritt zurück
von: Rosa ()
Datum: 20.03.2021

Wann wäre die reguläre Neuwahl fällig? Würde sich der jetzt noch verbleibende Vorstand wieder wählen lassen? Habt ihr einen Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden?

z.B.
Neuwahl wäre dieses Jahr und Kandidat wäre auch vorhanden.
Dann Rvision durchführen lassen für 2020 und evtl. Empfehlung der Entlastung des Vorstandes.
Einladung an alle ohne Anwesenheit. Beschlussvorlage als Umlaufverfahren.
D.h. jeder erhält mit der Einladung den Bericht der Revision und die Vorschläge der Beschlüsse zzgl.
Protokoll zur Abstimmung: Entlastung ja - nein - Enthaltung und so auch für den neuen Vorstand inkl. der Revisoren

Re: 1. Vorsitzender tritt zurück
von: Marko1 ()
Datum: 22.03.2021

Hallo Rosa,
vielen Dank für deinen Kommentar.


Rosa schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wann wäre die reguläre Neuwahl fällig? Würde sich
> der jetzt noch verbleibende Vorstand wieder wählen
> lassen? Habt ihr einen Kandidaten für das Amt des
> Vorsitzenden?


***Die reguläre Neuwahl wäre im Januar 2021 gewesen.
***Der 1.Kassier würde den 1.Vorsitzenden machen, ein Beisitzer den 1.Kassier.
***Der restliche Vorstand würde sich wieder aufstellen und wählen lassen.



>
> z.B.
> Neuwahl wäre dieses Jahr und Kandidat wäre auch
> vorhanden.
> Dann Rvision durchführen lassen für 2020 und evtl.
> Empfehlung der Entlastung des Vorstandes.
> Einladung an alle ohne Anwesenheit.
> Beschlussvorlage als Umlaufverfahren.
> D.h. jeder erhält mit der Einladung den Bericht
> der Revision und die Vorschläge der Beschlüsse
> zzgl.
> Protokoll zur Abstimmung: Entlastung ja - nein -
> Enthaltung und so auch für den neuen Vorstand
> inkl. der Revisoren


****Dieser Teil von deinem Kommentar ist aber nur ein Vorschlag, aber kein muss, oder ?
****Wenn die Regierung, z.B. erst zum August, wieder öffentliche Versammlungen zulässt, und der ****2.Vorstand und der 1.Kassier (lt.Satzung gemeinsam vertretungsberechtigt) den Verein bis dahin führen,
****sollte das doch auch möglich sein.

Gruß
Marko

Re: 1. Vorsitzender tritt zurück
von: Rosa ()
Datum: 24.03.2021

Marko1 schrieb:
-------------------------------------------------------
> ****Dieser Teil von deinem Kommentar ist aber nur ein Vorschlag, aber kein muss, oder ?

# ja, nur Vorschlag

> ****Wenn die Regierung, z.B. erst zum August, wieder öffentliche Versammlungen zulässt, und der ****2.Vorstand und der 1.Kassier (lt.Satzung gemeinsam vertretungsberechtigt) den Verein bis
dahin führen, sollte das doch auch möglich sein. >

# Wenn ihr im August wieder Versammlungen möglich sind, könnt ihr die Versammlung wie immer durchführen.