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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Marko1 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > normalerweise hätten wir im Januar unsere > ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen > gehabt, aber wegen Corona haben wir die > Versammlung bisher noch abhalten können. Online > Versammlungen sind bei uns eigentlich nicht > durchführbar, weil wir viele ältere Mitglieder > haben, die keine Möglichkeit dafür haben. > Jetzt ist unser 1.Vorsitzender zurückgetreten. > Lt. Satzung müssten wir innerhalb von vier Wochen > eine außerordentliche Versammlung zum Zweck der > Neuwahl einberufen. > Lt. Satzung ist der Verein aber auch noch > handlungsfähig, weil der 2. Vorsitzende und der 1. > Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigt > sind. > > Jetzt meine Frage: > Verstoßen wir jetzt gegen die Satzung, wenn wir > die außerordentliche Versammlung erst nach > Freigabe der Regierung abhalten ? Kann sich ja > evtl. noch einige Monate hinziehen, bis man eine > Versammlung veranstalten kann. > > Besten Dank im Voraus > Marko
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