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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marko1 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Rosa, > vielen Dank für deinen Kommentar. > > > Rosa schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wann wäre die reguläre Neuwahl fällig? Würde > sich > > der jetzt noch verbleibende Vorstand wieder > wählen > > lassen? Habt ihr einen Kandidaten für das Amt > des > > Vorsitzenden? > > > ***Die reguläre Neuwahl wäre im Januar 2021 > gewesen. > ***Der 1.Kassier würde den 1.Vorsitzenden machen, > ein Beisitzer den 1.Kassier. > ***Der restliche Vorstand würde sich wieder > aufstellen und wählen lassen. > > > > > > > z.B. > > Neuwahl wäre dieses Jahr und Kandidat wäre auch > > vorhanden. > > Dann Rvision durchführen lassen für 2020 und > evtl. > > Empfehlung der Entlastung des Vorstandes. > > Einladung an alle ohne Anwesenheit. > > Beschlussvorlage als Umlaufverfahren. > > D.h. jeder erhält mit der Einladung den Bericht > > der Revision und die Vorschläge der Beschlüsse > > zzgl. > > Protokoll zur Abstimmung: Entlastung ja - nein > - > > Enthaltung und so auch für den neuen Vorstand > > inkl. der Revisoren > > > ****Dieser Teil von deinem Kommentar ist aber nur > ein Vorschlag, aber kein muss, oder ? > ****Wenn die Regierung, z.B. erst zum August, > wieder öffentliche Versammlungen zulässt, und der > ****2.Vorstand und der 1.Kassier (lt.Satzung > gemeinsam vertretungsberechtigt) den Verein bis > dahin führen, > ****sollte das doch auch möglich sein. > > Gruß > Marko
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