Re: Darf ich eine Anzeige aufgeben - bin Schriftführerin/Kassenwärtin nicht einzelvertretungsberechtigt
von: pfeffer ()
Datum: 08.02.2021
Praktisch ist das in der Regel kein Problem.
Hier gilt die sog. Anscheins- und Duldungsvollmacht: Wenn der Vorstand, obwohl er weiß, dass Sie nicht vertretungsberechtigt sind, von den Rechtgeschäften Kenntnis hat und sie duldet, haftet der Verein.
Falls der Vorstand widerspricht, ist nicht das Rechtsgeschäft unwirksam, sondern verpflichtet statt des Vereins Sie persönlich.
Nur bei Rechtgeschäften, die nennenswerte Beträge betreffen, müssten Sie sich also absichern.
Edited 2 time(s). Last edit at 09.02.2021 by pfeffer.