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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Praktisch ist das in der Regel kein Problem. > Hier gilt die sog. Anscheins- und > Duldungsvollmacht: Wenn der Vorstand, obwohl er > weiß, dass Sie nicht vertretungsberechtigt sind, > von den Rechtgeschäften Kenntnis hat und sie > duldet, haftet der Verein. > Falls der Vorstand widerspricht, ist nicht das > Rechtsgeschäft unwirksam, sondern verpflichtet > statt des Vereins Sie persönlich. > Nur bei Rechtgeschäften, die nennenswerte Beträge > betreffen, müssten Sie sich also absichern.
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