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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Emeraude schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich bin im Vorstand, Kassenwartin / > Schriftführerin. Vereinsitz und Adresse ist meine > Adresse. > > Gem. Satzung: > > (1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die > Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die > Führung der Geschäfte des Vereins. Der Vorstand > besteht aus der Vorsitzenden, ihrer > Stellvertreterin, einer Schriftführerin/ > Kassenwartin. Die Vorsitzende und deren > Stellvertreterin sind einzelvertretungsberechtigt > und vertreten den Verein gerichtlich und > außergerichtlich allein. Die anderen Vorstände > sind jeweils nur mit einem weiteren > Vorstandsmitglied außenvertretungsberechtigt. > > dürfte ich dann gar nicht "alleine" z.B. eine > Kleinanzeige in der Tagespresse schalten? Darf das > dann nur der Vorstandsvorsitzende bzw. dessen > Stellvertreterin machen? Das geht ja meist online, > also "2 Unterschriften" wären auch gar nicht > möglich... > > Danke und Gruß, Simone
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