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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufwandsentschädigung, Honorar
von: Vici ()
Datum: 05.02.2021

Hallo,

ich bin im Vorstand eines Gemeinnützigen Vereins und wir würden gerne ein Honorar für ein Honorarmitglied für ihre Arbeit bezahlen. Wir haben quasi ein Projekt geplant, bei dem die Koordinierung etwas Geld bekommen soll. Kann das unsere Gemeinnützigkeit in Frage stellen? Und wie sind Minijobs für Gemeinnützige Vereine geregelt?

Ich freue mich über Unterstützung.

Liebe Grüße,
vici

Re: Aufwandsentschädigung, Honorar
von: pfeffer ()
Datum: 05.02.2021

Es gibt da keine Bedenken, solange die Vergütung nicht überhöht ist. Bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung gelten die allgemeinen Regelungen (auch z.B. zum Minijob). Ausnahmen sind nur der Ehrenamts- und der Übungsleiterfreibetrag.

Re: Aufwandsentschädigung, Honorar
von: eteragram ()
Datum: 24.03.2021

wie sehen die Ausnahmen aus?

Re: Aufwandsentschädigung, Honorar
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2021

Da bitte ich zum Thema Ehrenamts- und der Übungsleiterfreibetrag nachzulesen. Das kann man in Kürze nicht erläutern.