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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt da keine Bedenken, solange die Vergütung > nicht überhöht ist. Bei der Lohnsteuer und > Sozialversicherung gelten die allgemeinen > Regelungen (auch z.B. zum Minijob). Ausnahmen sind > nur der Ehrenamts- und der Übungsleiterfreibetrag.
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