Fragen zum Vorstand
von: Ralf04 ()
Datum: 13.01.2020
Hallo,
wir planen aktuell die Gründung eines eingetragenen Vereins. Zu Beginn soll ich alleiniges Vorstandsmitglied sein. Im Satzungsentwurf steht folgendes:
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§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.
3. Verschiedene Vorstandsämter können in einer Person vereinigt werden.
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Nun zu meinen Fragen:
a) Aufgrund § 8 Abs. 3 ist keine Satzungsänderung notwendig, wenn nun ein zweites Vereinsmitglied in den Vorstand wechselt und beispielsweise den Kassierer übernimmt, richtig?
b) Im Vereinsregister werden nicht alle Vorstandsmitglieder eingetragen, sondern nur die Vorstandsmitglieder, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten. Wir müssten also nur eine Änderung des Vorsitzenden (aufgrund § 8 Abs. 2) dem Amtsgericht mitteilen, richtig?
Herzlichen Dank!
Ralf