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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ralf04 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir planen aktuell die Gründung eines > eingetragenen Vereins. Zu Beginn soll ich > alleiniges Vorstandsmitglied sein. Im > Satzungsentwurf steht folgendes: > > -------- > § 8 Vorstand > 1. Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB > besteht aus dem Vorsitzenden, dem > stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und > dem Schriftführer. > 2. Der Verein wird gerichtlich und > außergerichtlich durch den Vorsitzenden > vertreten. > 3. Verschiedene Vorstandsämter können in einer > Person vereinigt werden. > -------- > > Nun zu meinen Fragen: > a) Aufgrund § 8 Abs. 3 ist keine Satzungsänderung > notwendig, wenn nun ein zweites Vereinsmitglied in > den Vorstand wechselt und beispielsweise den > Kassierer übernimmt, richtig? > b) Im Vereinsregister werden nicht alle > Vorstandsmitglieder eingetragen, sondern nur die > Vorstandsmitglieder, die den Verein gerichtlich > und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten. Wir > müssten also nur eine Änderung des Vorsitzenden > (aufgrund § 8 Abs. 2) dem Amtsgericht mitteilen, > richtig? > > Herzlichen Dank! > Ralf
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