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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a) Aufgrund § 8 Abs. 3 ist keine Satzungsänderung > notwendig, wenn nun ein zweites Vereinsmitglied in > den Vorstand wechselt und beispielsweise den > Kassierer übernimmt, richtig? > > # Ja, das geht so. Man kann aber auch gleich die > Zahl der Vorstandsmitglieder offen halten. Es > genügt eine Mindestzahl. > Es macht eigentlich wenig Sinn, 4 Ämter > vorzuseheh, von denen dann nur ein oder zwei > besetzt werden. > > b) Im Vereinsregister werden nicht alle > Vorstandsmitglieder eingetragen, sondern nur die > Vorstandsmitglieder, die den Verein gerichtlich > und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten. Wir > müssten also nur eine Änderung des Vorsitzenden > (aufgrund § 8 Abs. 2) dem Amtsgericht mitteilen, > richtig? > > # Das ist richtig.
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