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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kooption auch mit Zurückgetretente
von: Sittingbull ()
Datum: 08.11.2019

Hallo, wir haben am 09.11 19 JHV das steht in der Satzung,
§ 8 Die Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
a) Sie wird vier Wochen vor der Versammlung in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder
Briefpost) angekündigt. Die Einladung erhalten die Mitglieder zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
b) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens drei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Meine Frage nun ich bin erst am 24.10.2019 Eingeladen worden mit TOP, konnte keine Anträge mehr stellen, weil die Frist am 19.10.19 abgelaufen war. Ist die JHV dann Beschlussfähig.

Danke

Re: Kooption auch mit Zurückgetretente
von: pfeffer ()
Datum: 09.11.2019

Ein solcher Formmangel führt zwar nicht zur automatischen Unwirksamkeit (Nichtigtkeit), aber zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse der MV.
Es ist also für jedes Mitglied ein Leichtes, die MV faktisch zu kippen.