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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abberufung
von: Zille ()
Datum: 07.11.2019

Ein Verein hat regionale Untergliederungen die in Landesverbände unterteilt sind. Die einzelnen LV wählen alle 4 Jahre einen Vorstand. Die LV sind laut Satzung des Vereins für sich nicht rechtsfähig. Nach der Wahl muss der Vorstand des Vereins laut Satzung den LV Vorstand bestätigen, also berufen. Wenn nicht ist das zu begründen.
1. Kann der Vorstand des Vereins bei nicht vertrauensvoller Zusammenarbeit vor Ablauf der 4 Jahre den LV Vorstand oder einzelne LV Vorstandsmitglieder abberufen bzw. seine Bestätigung mit Begründung zurückziehen? Z.B. kein respektvoller Umgang mit den Funktionsträgern und Vorstand des Vereins.
2. Gilt hier der Grundsatz: wer beruft kann auch abberufen?
3. Wäre es sinnvoller die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ dieses Vereins in die Entscheidung mit einzubeziehen? Die LV werden jedoch nicht durch die MV gewählt.

Re: Abberufung
von: pfeffer ()
Datum: 07.11.2019

Ich kann in der Literatur dazu keine klare Antwort finden. Für die Abberufung zuständig ist grundsätzlch das Bestellorgan. In jedem Fall kann also der LV abberufen. Ob auch ein Organ, dass die Bestellung nur bestätigt, abberufen kann, bzw. ob der Widerruf der Bestätigung einer Abberufung gleichkommt, scheint nicht geklärt.
Bei unklarer Zuständigkeit kann die Mitgliederversammlung abberufen.