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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Sittingbull schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, wir haben am 09.11 19 JHV das steht in der > Satzung, > § 8 Die Mitgliederversammlung > 1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, > die jährlich durchzuführen ist. > a) Sie wird vier Wochen vor der Versammlung in > Textform (z.B. E-Mail, Fax oder > Briefpost) angekündigt. Die Einladung erhalten die > Mitglieder zwei Wochen vor der > Mitgliederversammlung unter Angabe der > Tagesordnung. > b) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens drei > Wochen vor der > Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand > einzureichen. > Meine Frage nun ich bin erst am 24.10.2019 > Eingeladen worden mit TOP, konnte keine Anträge > mehr stellen, weil die Frist am 19.10.19 > abgelaufen war. Ist die JHV dann Beschlussfähig. > > Danke
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